Globale Rechtsdienstleistungen zur Streitbeilegung

Das Streitbeilegungsrecht befasst sich mit den verschiedenen Methoden, die Parteien zur Beilegung von Streitigkeiten außerhalb der traditionellen Gerichtsverfahren nutzen können. Dieser Rechtsbereich ist von entscheidender Bedeutung, da er alternative Mechanismen bietet, die je nach Art und Komplexität der Streitigkeit effizienter, kostengünstiger und gütlicher sein können.

Im Wesentlichen gibt es zwei Kategorien der Streitbeilegung: die gerichtliche, zu der Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren gehören, und die einvernehmliche, zu der Mediation und Verhandlungen gehören. Bei einem Gerichtsverfahren handelt es sich um einen formellen Prozess vor Gericht, während bei einem Schiedsverfahren eine unabhängige dritte Partei eine verbindliche Entscheidung trifft. Mediation und Verhandlung sind dagegen eher kooperative Ansätze, bei denen es darum geht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Das Streitbeilegungsrecht legt die Verfahrensregeln für diese Methoden fest, z. B. wie ein Mediator oder Schiedsrichter ernannt wird, wie das Verfahren abläuft und wie Entscheidungen durchgesetzt werden. Es legt auch Wert auf Vertraulichkeit, Unparteilichkeit und Fairness.

Letztlich besteht das Ziel des Streitbeilegungsrechts darin, den Parteien ein flexibles und zugängliches Mittel zur Beilegung ihrer Streitigkeiten an die Hand zu geben und so die Beziehungen zu pflegen, die Vertraulichkeit zu wahren und die Ressourcen der Gerichte zu entlasten.

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Abgedeckte Länder

Wie wir helfen können

Schiedsgerichtsbarkeit

Dabei handelt es sich um ein förmliches Verfahren, bei dem eine neutrale dritte Partei (ein Schiedsrichter) von den Streitparteien ernannt wird, um eine rechtsverbindliche Entscheidung (Schiedsspruch) zu treffen.

Mediation

Bei der Mediation moderiert ein neutraler Dritter (ein Mediator) ein Gespräch zwischen den streitenden Parteien, um ihnen zu helfen, eine freiwillige Vereinbarung zu treffen. Der Mediator trifft keine Entscheidung, sondern unterstützt die Parteien bei der Kommunikation und Verhandlung.

Verhandlung

Dabei handelt es sich um einen Dialog zwischen zwei oder mehreren Parteien mit der Absicht, ein für beide Seiten vorteilhaftes Ergebnis oder einen Kompromiss zu erzielen.

Schlichtung

Es handelt sich um ein ähnliches Verfahren wie die Mediation, wobei der Schlichter jedoch eine aktivere Rolle bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für den Streitfall spielen kann.

Expertenbestimmung

Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem ein unabhängiger Sachverständiger für den Streitfall ernannt wird, um diesen beizulegen. Die Entscheidung des Sachverständigen ist rechtsverbindlich, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Urteilsfindung

Hierbei handelt es sich um ein gesetzlich oder vertraglich geregeltes Verfahren zur raschen vorläufigen Streitbeilegung. Es wird von einem Dritten durchgeführt, der von den am Streitfall beteiligten Parteien ausgewählt wird.

Rechtsstreitigkeiten

Dabei wird ein Streitfall vor Gericht ausgetragen. Dies ist eine traditionelle Methode der Streitbeilegung und in der Regel der letzte Ausweg, wenn alle anderen Methoden versagen.

Alternative Streitbeilegung (ADR)

Dies ist ein Sammelbegriff für andere Verfahren als die gerichtliche Streitbeilegung, bei denen eine unparteiische Person den Streitparteien hilft, die Probleme zwischen ihnen zu lösen.

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