Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wird das Vereinigte Königreich nun von der EU als "Drittland" betrachtet. Gemäß Artikel 27 der EU-DSGVO sind britische Unternehmen, die in der EU ohne physische Präsenz tätig sind, verpflichtet, einen "GDPR-Beauftragten" in der EU zu benennen. Dieser Beauftragte fungiert als Brücke zwischen dem Unternehmen, den Personen und den Datenschutzbehörden und stellt die Einhaltung der DSGVO sicher.
Wir unterstützen Unternehmen in der EU, im Vereinigten Königreich und in Übersee bei der Navigation durch die Datenschutzlandschaft. Unser Dienst des Artikel 27 GDPR-Beauftragten stellt sicher, dass Sie die Vorschriften einhalten und erleichtert die reibungslose Kommunikation mit den Datenschutzbehörden.
Unsere gestaffelten Preise richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens in Bezug auf die Anzahl der Mitarbeiter und die Anzahl der zu versichernden Einheiten. Ein Beispiel hierfür finden Sie im Abschnitt FAQ. Bitte kontaktieren Sie uns für ein maßgeschneidertes Angebot.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung des Vereinigten Königreichs muss jedes nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen, das keine Niederlassung im Vereinigten Königreich hat, aber Geschäfte im Vereinigten Königreich tätigt oder das Verhalten von im Vereinigten Königreich ansässigen Personen überwacht, einen Datenschutzbeauftragten im Vereinigten Königreich haben. In dieser Situation müssen Organisationen einen EU- und/oder UK-GDPR-Beauftragten in einem relevanten EU-Mitgliedstaat und/oder im Vereinigten Königreich benennen. In bestimmten Situationen und als Folge des Brexit müssen Organisationen möglicherweise einen GDPR-Beauftragten sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich benennen.
Das Erfordernis des Artikel 27-Vertreters wurde eingeführt, um die zuständige Datenschutzbehörde in die Lage zu versetzen, die Datenschutz-Grundverordnung gegen Einrichtungen durchzusetzen, die sich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der EU befinden.
Unsere Vertretungsdienste werden von einem Team fachkundiger Anwälte erbracht, die über umfassende Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden der EU und des Vereinigten Königreichs und in der Beratung bei Projekten zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen verfügen. Das Team unter der Leitung von Duncan Gillespie, einem in England und Wales zugelassenen Solicitor mit fast 25 Jahren Erfahrung und Datenschutzexperten, wird mit unseren Rechtsteams im Vereinigten Königreich und in der EU zusammenarbeiten, damit wir Ihnen die rechtliche Beratung bieten können, die Sie benötigen, um wirksam auf Anfragen von Aufsichtsbehörden oder komplexere Interaktionen mit betroffenen Personen zu reagieren.
Vertreter aus der EU oder dem Vereinigten Königreich müssen die spezifischen Anforderungen erfüllen. Unsere Vertreter sind dafür da:
Ihnen unsere Bewertung des Stands der Einhaltung der GDPR und/oder der britischen GDPR zukommen zu lassen
Im ersten Jahr können wir ein erstes Audit zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durchführen oder ein bestehendes Audit überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. In den Folgejahren können wir ein jährliches High-Level-Audit durchführen, um sicherzustellen, dass Sie im Laufe der Zeit konform bleiben.
Die Kommission kann Geldbußen verhängen, wenn kein Beauftragter gemäß Artikel 83 Absatz 4 benannt wurde:
83 (4) Zuwiderhandlungen gegen die nachstehenden Bestimmungen werden gemäß Absatz 2 mit Geldbußen bis zu 10.000.000 EUR oder im Falle eines Unternehmens bis zu 2 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet, je nachdem, welcher Betrag höher ist:
die Pflichten des für die Verarbeitung Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters gemäß den Artikeln 8, 11, 25 bis 39 sowie 42 und 43;
die Verpflichtungen der Zertifizierungsstelle gemäß den Artikeln 42 und 43;
die Verpflichtungen der Überwachungsstelle gemäß Artikel 41 Absatz 4.
Am 26.th Im Januar 2021 haben wir ein Webinar zu diesem Thema veranstaltet, das auf https://360lawgroup.co.uk/webinars als On-Demand-Stream verfügbar ist.
Sie können uns auch für ein Beratungsgespräch kontaktieren, um herauszufinden, ob diese Dienstleistung für Ihr Unternehmen geeignet ist.
Die nachstehende Preistabelle gilt für Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich. Wenn Sie in einem anderen Land ansässig und an dieser Dienstleistung interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot:
Größe des Unternehmens | Anzahl der erfassten Einrichtungen | Monatliche Kosten 2024 | Jährliche Kosten 2024 | |
---|---|---|---|---|
Start-up - nur Gründer | 1 | £28.62 | £309.10 | |
Micros - <10 Beschäftigte | 1 | £51.52 | £556.37 | |
Klein - 11 - 49 Beschäftigte | 2 | £91.58 | £989.11 | |
Unteres mittleres Marktsegment - 50-249 Beschäftigte | 5 | £217.51 | £2,349.13 | |
Oberer Mittelstand 250 - 499 Mitarbeiter | 10 | £449.91 | £4,859.00 | |
Groß 500 + | Unbegrenzt | £549.50 | £5,934.64 | |
*Preise ohne Mehrwertsteuer |